Befreiung von der Rezeptgebühr


Bei Krankenkassen beantragen
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.
pikselstock/Shutterstock.com

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

Unsere Partnerapotheken



Unser starker Partner

News

Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht
Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht

Ob Fehlgeburt oder Abtreibung

Abtreibung führt zu Brustkrebs! Diese Parole wird seit Jahren immer wieder ins Feld geführt, um schwangere Frauen von einem Abbruch abzuhalten. Dass das nicht stimmt, wird durch eine finnische Studie erneut untermauert.   mehr

Rezepte gegen Kater
Rezepte gegen Kater

Zu tief ins Glas geschaut?

Ob Familienfeier, Biergartenausflug oder Party: Wer beim Alkohol über die Stränge schlägt, bezahlt das am nächsten Tag meist mit einem Kater. Was hilft dagegen?   mehr

Blutdruckmessen will gelernt sein

Mann sitzt an einem Tisch und misst sich mit einem Blutdruckmessgerät selbst den Blutdruck.

Achtung Armhaltung!

Für eine korrekte Blutdruckmessung ist nicht nur ein geeignetes Gerät wichtig. Auch die Armhaltung muss stimmen – sonst kommen dabei leicht falsche Werte heraus.   mehr

Was tun gegen Cholesterin
Eine Person rührt Eier in einer Schüssel

Diät oder Therapie?

Die Frage beschäftigt Menschen mit zu hohen Cholesterin schon lange: Muss ich bei erhöhten Cholesterin-Werten auf das Frühstücksei verzichten? Und umgekehrt: Reicht eine Diät möglicherweise aus, um die Werte zu senken?   mehr

Zuckermessung zur Lifestyle-Optimierung
Zuckermessung zur Lifestyle-Optimierung

Bringt das was?

Für Menschen mit Diabetes ist es heutzutage normal: die kontinuierliche Messung des eigenen Blutzuckers. Doch ist die Methode auch für Gesunde sinnvoll?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Mai

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Temperaturalarm im Kinderzimmer

Wie misst man die Temperatur am besten? Muss man Fieber senken? Und vor allem: Wann muss das Fieberk ... Zum Ratgeber
Schwanen-Apotheke
Inhaber Michael Körner
Telefon 03733/6 53 10
E-Mail info@schwanenapo-sehma.de